In Reichenborn werden gem. § 33 der Friedhofsordnung ab September Reihengrabstätten eingeebnet. Betroffene Angehörige wurden angeschrieben. Auf den Grabstätten ist ein Aufkleber angebracht worden. Bei Rückfragen gibt die Friedhofsverwaltung Auskunft. Der Marktflecken ist nicht verpflichtet, die Grabsteine etc. aufzubewahren.
Merenberg, 29.08.2026,
Der Gemeindevorstand des Marktflecken Merenberg
gez. Oliver Jung (Bürgermeister)
26. August 2026