Richtiges Verhalten bei Schnee und Eis
Alle Pflichten und deren Ausführung können Sie der Straßenreinigungssatzung entnehmen. Diese finden Sie unter Satzungen auf unserer homepage.
Grundsätzliches:
Nach der Straßenreinigungssatzung des Marktflecken Merenberg besteht für alle Haus- und Grundstückseigentümer die Pflicht zur Straßenreinigung und zum Winterdienst.
Wann müssen Sie zum Schneeschieber greifen?
Als Eigentümer müssen Sie in der Zeit von 7.00 Uhr bis 20.00 Uhr den Gehweg von Schnee freihalten und bei Glätte streuen (bzw. das Eis beseitigen). Bei Schneefall ist die Räumung sofort zu veranlassen.
Ist in Ihrer Straße nur ein einseitiger Gehweg vorhanden, sind sowohl die Eigentümer an der Gehwegseite zur Räumung verpflichtet, als auch die Eigentümer, deren Grundstück auf der gegenüberliegenden Seite des Gehwegs liegen. In Jahren mit ungerader Endzahl (2019) sind die Eigentümer der Grundstücke auf der gegenüberliegenden Straßenseite des Gehwegs und in Jahren mit gerader Endzahl (2020) direkt an der Gehwegseite verpflichtet. Hierbei ist der Gehweg über die Länge gegenüber dem eigenen Grundstück zu räumen.
Ist in Ihrer Straße kein Gehweg vorhanden muss auf beiden Seiten der Straße am Rand ein Streifen von 1,50 Meter Breite geräumt werden.
Wohin mit dem Schnee?
Am besten in den Vorgarten bzw. Ablagern auf dem eigenen Grundstück, wenn dies möglich ist. Ist das aufgrund von Platzmangel nicht möglich, darf Schnee und Eis in diesen Ausnahmefällen auf die Straße geschoben werden und zwar so, dass der Verkehr dadurch nicht beeinträchtigt bzw. gefährdet wird.
Was Sie wissen sollten:
Es ist auch und vor allem in Ihrem Interesse Ihre „Winterpflichten“ zu erfüllen. Sollten Fußgänger zu Schaden kommen oder sich verletzen sind Sie persönlich haftbar und tragen die strafrechtlichen Konsequenzen.
Ihre Mithilfe beim Winterdienst durch die Gemeinde:
Sichere Straßen, Wege und Plätze im Winter sind eine wichtige Aufgabe. Deshalb stehen die Bauhofmitarbeiter in Rufbereitschaft und beginnen frühestmöglich mit dem Winterdienst damit Schnee und Glätte den Berufsverkehr nicht gänzlich lahmlegen.
Um den Winterdienst durch den Bauhof bestmöglich erfüllen zu können, brauchen wir Ihre Hilfe. Wir bitten darum in der Straße möglichst auf einer Seite bzw. nicht versetzt zu parken. Besser noch ist es, die Fahrzeuge auf dem Grundstück abzustellen. Das ist vor allem in den steilen Straßen von hoher Bedeutung. Nur so ist gewährleistet, dass die Straßen geräumt werden können.
Ein Wort zum Schluss:
Wir alle nutzen Straßen und Gehwege. Also müssen alle ihr Bestes geben, um den Winter genießen zu können. Bitte seien Sie als Verkehrsteilnehmer zudem aufmerksam und haben Sie Verständnis dafür, dass die Straßen und Wege unserer Gemeinde im Winter nicht immer so komfortabel zu passieren sind wie im Sommer.
Ich wünsche allen Einwohnern eine schöne Winterzeit!
Ihr Bürgermeister
Oliver Jung